Startseite | Kontakt | Impressum

Liebe Gastkinder,

herzlich willkommen im Waldorfkindergarten Neufarn!

Seitdem das neue Bayerische Kindergartengesetz gilt, dürfen Kindergärten nicht mehr ohne weiteres Kinder aus anderen Gemeinden aufnehmen.

Der Landkreis Ebersberg und seine Gemeinden jedoch, sehen den Waldorfkindergarten auf Grund seiner besonderen Pädagogik, als wichtigen Mosaikstein in der Kindergartenlandschaft.
Aus diesem Grund wurde eine Vereinbarung getroffen, damit allen Kindern aus dem Landkreis der Besuch des Waldorfkindergartens, auf Wunsch der Eltern, ermöglicht werden kann!

Sie wohnen nicht im Landkreis Ebersberg, haben dennoch Interesse an einem Kindergartenplatz in unserer Einrichtung?
Dann sollten Sie bei Ihrer Sitzgemeinde einen Antrag auf Förderung eines Betreuungsplatzes nach § 23 Abs. 4 BayKibiG stellen.
Das im Bundesgesetz verankerte "Wunsch und Wahlrecht" sollte Ihnen eine Argumentationsstütze sein, um ihre Sitzgemeinde zur Bewilligung Ihres Antrages zu bewegen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung.