Liebe Gastkinder,
herzlich willkommen im Waldorfkindergarten Neufarn!
Seitdem das neue Bayerische Kindergartengesetz gilt, dürfen Kindergärten nicht mehr ohne weiteres Kinder aus anderen Gemeinden aufnehmen.
Der Landkreis Ebersberg und seine Gemeinden jedoch, sehen den
Waldorfkindergarten auf Grund seiner besonderen Pädagogik, als
wichtigen Mosaikstein in der Kindergartenlandschaft.
Aus diesem Grund wurde eine Vereinbarung getroffen, damit allen Kindern
aus dem Landkreis der Besuch des Waldorfkindergartens, auf Wunsch der
Eltern, ermöglicht werden kann!
Sie wohnen nicht im Landkreis Ebersberg, haben dennoch Interesse an
einem Kindergartenplatz in unserer Einrichtung?
Dann sollten Sie bei Ihrer Sitzgemeinde einen Antrag auf
Förderung eines Betreuungsplatzes nach § 23 Abs. 4
BayKibiG stellen.
Das im Bundesgesetz verankerte "Wunsch und Wahlrecht" sollte Ihnen eine
Argumentationsstütze sein, um ihre Sitzgemeinde zur
Bewilligung Ihres Antrages zu bewegen. Gerne helfen wir Ihnen bei der
Formulierung.